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   BVerwG, 09.11.1961 - II C 168.59   

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https://dejure.org/1961,389
BVerwG, 09.11.1961 - II C 168.59 (https://dejure.org/1961,389)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1961 - II C 168.59 (https://dejure.org/1961,389)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1961 - II C 168.59 (https://dejure.org/1961,389)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 165
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.11.1928 - III 112/28

    Vergütung aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1961 - II C 168.59
    Das Reichsgericht verneinte demgegenüber die Anrechenbarkeit einer Vergütung, die für Tätigkeiten bei juristischen Personen des Privatrechts gewährt wurde auch dann, wenn diese mit Staatsmitteln gegründet waren oder wenn ihr Kapital dem Staat oder anderen öffentlichen Rechtsträgern gehörte (vgl. RGZ 122, 295; 128, 184).
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1961 - II C 168.59
    Diese Erwägungen gehen - wie schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu § 158 BBG dargelegt hat (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]) - dahin, daß das neue Diensteinkommen des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließt und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen.
  • RG, 03.04.1914 - III 511/13

    Anstellung "in der Eigenschaft eines Beamten"

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1961 - II C 168.59
    Von diesen Regelungen wurde auch Diensteinkommen aus Verwendung kraft privatrechtlichen Dienstvertrags erfaßt (vgl. RGZ 84, 364 [367/368]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1961 - II C 168.59 -, BVerwGE 13, 165 (167 ff.) = DÖD 1982, 55 (56); Plog/Wiedow/Groepper/Tegethoff, a.a.O., § 53 BeamtVG Rn. 7 ff.; siehe auch Senatsurteile vom 4. Juni 2008 - 1 A 4629/06 -, juris (Rn. 91), und vom 18. August 2005 - 1 A 5012/04 -, a.a.O. S. 208 und juris (Rn. 63 ff).
  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in mehreren Entscheidungen zu denselben oder zu entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften dieselbe Rechtsauffassung vertreten (vgl. Urteile vom 9. November 1961 - BVerwG II C 168.59 - [BVerwGE 13, 165] und vom 13. März 1962 - BVerwG II C 78.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 158 BBG Nr. 4]); er hat dabei noch ausgesprochen (im letztgenannten Urteil), daß insoweit eine spätere gesetzliche Änderung - dort zu § 158 Abs. 5 BBG - nicht etwa als eine "Klarstellung" begriffen werden dürfe, die auch zu einer geänderten Beurteilung der früheren Gesetzeslage nötigen könnte.
  • BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76

    VBL-Versorgungsrente und Ruhegeld

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  • BSG, 29.06.1978 - 5 RJ 58/77

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit -

    Im Normalfall wird ein Verwaltungsakt, wenn Schriftform vorgeschrieben ist, unterschrieben (vgl. BSGE 13, 269, 271; BVerwGE 13, 169, 271 [BVerwG 09.11.1961 - II C 168/59]; BVerwGE 45, 189 ff.).
  • BVerwG, 15.10.1965 - VI C 164.62

    Rechtsmittel

    Diese Vorschrift hatte auch zum ersten Male ausdrücklich dem öffentlichen Dienst im eigentlichen Sinne die Beschäftigung bei Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmungen gleichgestellt, deren Einkünfte (mit mehr als der Hälfte) unmittelbar aus den Mitteln von Körperschaften des öffentlichen Rechts flössen oder deren Kapital (mit mehr als der Hälfte) sich im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts befand (vgl. zur Entwicklungsgeschichte der Ruhensregelung BGH in ZBR 1956 S. 130 [131 ff.] und BVerwGE 13, 165).
  • BVerwG, 13.03.1962 - II C 78.61

    Anrechenbarkeit von Einkommen eines Versorgungsberechtigten aus der Verwendung im

    Dieser Sinn ist, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 9, 314 [315]) schon in seinem Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG II C 168.59 - ausgeführt hat, darin zu erblicken, daß das neue Diensteinkommen des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließt und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienst geleistet wird.
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 35.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Allerdings verdeutlichen die weiteren Ausführungen in der Beschwerdeschrift das Anliegen der Beschwerde dahin, "bei der Beurteilung des Falles" müsse davon ausgegangen werden, daß in einem wegen der Ruhensregelung vom 18. Dezember 1959 seitens des Vaters der Klägerinnen damals anhängig gemachten Verwaltungsstreitverfahren weder das Oberverwaltungsgericht noch das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen haben würde, und zwar angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1961 - BVerwG II C 168.59 - (BVerwGE 13, 165).
  • BVerwG, 14.03.1969 - I WB 12.69

    Rechtmäßigkeit eines Befehls - Ausbildung eines Kriegsdienstverweigerers zum

    Die abschließende Erwägung des BMVtdg, der Antragsteller habe nichts vorgetragen, was den Schluß zuließe, daß das öffentliche Interesse gerade in seinem Fall zurücktreten müsse, verkennt, daß die Darlegungslast in diesem Fall beim BMVtdg liegt (vgl. auch BVerwGE 13, 168 ff [BVerwG 09.11.1961 - II C 168/59]; ferner Wolff, a.a.O. § 31 II c 3 S. 172).
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